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   VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220   

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https://dejure.org/2017,36813
VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220 (https://dejure.org/2017,36813)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.09.2017 - 6 CE 17.1220 (https://dejure.org/2017,36813)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. September 2017 - 6 CE 17.1220 (https://dejure.org/2017,36813)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2
    Konkurrentenstreit - Rechtmissbräuchliches Begehren auf Blockade sämtlicher beabsichtigter Beförderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Konkurrentenstreit - Rechtmissbräuchliches Begehren auf Blockade sämtlicher beabsichtigter Beförderungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2
    Bundesbeamtenrecht Konkurrentenstreit Einstweilige Anordnung Beförderungsrangliste Mehrere gleichzeitige Beförderungen Blockade sämtlicher Beförderungen Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis Vergleichsangebot des Dienstherrn Rechtsmissbräuchliches Verhalten Anordnungsgrund; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220
    Aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG leitet das Bundesverwaltungsgericht zwar ab" dass sich der Beförderungsverfahrensanspruch des unberücksichtigt gebliebenen Beamten bei mehreren beabsichtigten Beförderungen auf der Grundlage einer Beförderungsrangliste grundsätzlich auf alle aktuell vorgesehenen Beförderungen erstreckt (vgl. BVerwG" B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 19) - wobei aber (anders als der Antragsteller anzunehmen scheint) der Betroffene selbst bestimmt, ob er die Beförderung nur eines ausgewählten Bewerbers oder aber mehrerer oder gar aller Bewerber angreift.

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist diese Rechtsprechung weder veraltet noch widerspricht sie der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - (vgl. Hoof" Die Freihaltung bzw. Schaffung sog. dritter" streitunbefangener Stellen im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit, ZBR 2007" 156-163).

    Das ist ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Sinne der Rechtsprechung (BVerwG" B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220
    Der Anordnungsgrund - also die Eilbedürftigkeit der Sache - besteht in Konkurrentenstreitigkeiten in der Gefahr der Vereitelung des Primärrechtsschutzes durch die Besetzung der streitbefangenen Stelle(n) mit einem Konkurrenten (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Eine rechtmäßige Zusicherung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn die weitere Stelle bereits vor Abschluss des aktuellen Auswahlverfahrens (d.h. vor Ernennung der Konkurrenten) verfügbar geworden ist und bereits in dieses Auswahlverfahren einbezogen worden war (BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220
    Es obliegt der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn" wie viele der ihm zugewiesenen Planstellen er tatsächlich vergeben will (BVerwG, Gb.v. 21.9.2005 - 2 A 5.04 - juris Rn.21).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97

    Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220
    Sie ist dann mit den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, wenn die Erlangung dieser Stelle allein bedingt ist durch das Ergebnis der Überprüfung der ursprünglichen Auswahlentscheidung, und daher allein vom Ergebnis der rechtmäßigen Wiederholung des Auswahlverfahrens im Hinblick auf den Antragsteller und nicht von weiteren Einflussfaktoren (wie z.B. haushaltsrechtlichen oder sonstigen Vorbehalten) abhängt (BVerwG" U.v. 22.1.1998 - 2 C 8.97 - juris Rn. 20), da unter diesen Umständen auch über die Besetzung der weiteren Stelle unter Berücksichtigung der aktuell zur Verfügung stehenden Kandidaten nach dem Leistungsprinzip entschieden wird.
  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 52 Abs. 2 GKG i.V.m. § 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG (vgl. BayVGH" B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - juris).
  • VG Bayreuth, 07.06.2017 - B 5 E 17.362

    Anforderungen an die Begründung dienstlicher Beurteilungen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 7. Juni 2017 - B 5 E 17.362 - wird zurückgewiesen.
  • VG Kassel, 17.03.2022 - 1 L 1830/21
    Ein Anordnungsgrund besteht in Konkurrentenstreitigkeiten nur dann? wenn die begehrte einstweilige Anordnung (im beantragten Umfang) notwendig und geeignet ist? um den auf Art. 33 Abs. 2 GG beruhenden Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers zu sichern und dadurch einen endgültigen Rechtsverlust zu seinem Nachteil abzuwenden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. September 2017 - 6 CE 17.1220 -, juris Rn. 13).

    Das gilt auch dann, wenn zeitgleich mehrere Beförderungen beabsichtigt sind (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. September 2017 - 6 CE 17.1220 -, juris Rn. 15 f. m. w. N.).

    Dies erschließt sich zwanglos aus der naheliegenden Überlegung, dass einem Beamten immer nur eine Planstelle übertragen werden kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 B 10820/21 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. September 2017 - 6 CE 17.1220 -, juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - 1 B 371/19

    Konkurrentenstreitigkeit; Beförderungsauswahl; Rechtsschutzinteresse;

    Denn sie habe unter Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. September 2017 - 6 CE 17.1220 - zugesichert, eine weitere Planstelle A 12 BBesO für den Antragsteller freizuhalten.

    An dieser Bewertung ändert es auch nichts, dass die Antragsgegnerin sich insoweit auf den o. g. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. September 2017 - 6 CE 17.1220 - bezieht.

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. September 2017- 6 CE 17.1220 -, juris, gibt keinen Anlass zu einer abweichenden Bewertung.

  • OVG Hamburg, 11.08.2021 - 5 Bs 90/21

    Einstweiliger Rechtsschutz im Beförderungsauswahlverfahren; Zusicherung, für

    Die Zusicherung einer Behörde in einem Beförderungsauswahlverfahren für einen unterlegenen Bewerber eine Stelle freizuhalten und bei Erfolg im Hauptsacheverfahren mit diesem Bewerber zu besetzen, kann ausnahmsweise rechtlich zulässig sein und den Anordnungsgrund für einen Antrag nach § 123 VwGO entfallen lassen (Anschluss an: VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, IÖD 2018, 50).(Rn.24).

    Die Zusicherung der Antragsgegnerin, diese Stelle freizuhalten und bei Erfolg im Hauptsacheverfahren mit dem Antragsteller zu besetzen, ist deshalb ausnahmsweise rechtlich zulässig und lässt den Anordnungsgrund entfallen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1998 2 C 8/97, BVerwGE 106, 129, juris Rn. 20; Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, BVerwGE 118, 370, juris Rn. 21; VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, IÖD 2018, 50, juris Rn. 17 ff.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 1.6.2018, 1 M 57/18, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.2.2019, 4 S 932/18, RiA 2019, 172, juris Rn. 18).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2021 - 2 B 10820/21

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Wege der einstweiligen Anordnung

    Denn bereits die exklusive Freihaltung einer weiteren Stelle für den unterlegenen Bewerber führt zum Wegfall eines Anordnungsgrundes hinsichtlich weiterer Freihaltungen von Beförderungsstellen, weil sie dem Bewerber eine hinreichend sichere Rechtsposition vermittelt und damit die Gefahr der Vereitelung des Primärrechtsschutzes beseitigt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. September 2017 - 6 CE 17.1220 -, juris).
  • OVG Hamburg, 07.09.2021 - 5 Bs 153/21

    Zur rechtlichen Zulässigkeit einer Zusage im Rahmen eines

    Die rechtliche Zulässigkeit der Zusage gegenüber einem im Rahmen eines Beförderungsauswahlverfahrens unterlegenen Bewerber, eine Beförderungsstelle freizuhalten und bei Erfolg in dem gegen die Auswahlentscheidung gerichteten Hauptsacheverfahren mit dem Bewerber zu besetzen, setzt voraus, dass das Auswahlverfahren im Zeitpunkt der Zusage noch nicht abgeschlossen ist, die Zusage sich auf eine Planstelle bezieht, die bereits zu Beginn des Auswahlverfahrens zur Verfügung stand, Gegenstand des Auswahlverfahrens war sowie weiter zur Verfügung steht und die mögliche Besetzung der freigehaltenen Stelle mit dem Bewerber allein von der Überprüfung der ursprünglichen Auswahlentscheidung im Hinblick auf diesen Bewerber und nicht von weiteren Faktoren abhängig ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.8.2021, 5 Bs 90/21, n. v.; BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, juris Rn. 21; Urt. v. 22.1.1998, 2 C 8/97, juris Rn. 20; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.2.2019, 4 S 932/18, juris Rn. 18; OVG Magdeburg, Beschl. v. 1.6.2018, 1 M 57/18, juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, juris Rn. 17 ff.).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, steht die aufgrund der Zusage bewirkte Selbstbindung des Dienstherrn entgegen den von der Antragstellerin geäußerten Zweifeln mit dem Grundsatz der Auslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG im Einklang (BVerwG, Urt. v. 22.1.1998, 2 C 8/97, juris Rn. 20; VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, juris Rn. 20), da es sich dann nicht um eine "Reservestelle" handelt, deren spätere Besetzung die nach Art. 33 Abs. 2 GG geschützten Bewerbungsverfahrensansprüche anderer Bewerber verletzen könnte (s. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, juris Rn. 21; Urt. v. 4.11.2010, 2 C 16/09, juris Rn. 40; Kenntner, NVwZ 2017, 417, 421).

  • VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4932/20

    (Kein) Anordnungsgrund, wenn der Antragsteller in einem ranglistenbasierten

    Allerdings ist eine solche Zusicherung dann zulässig, wenn die streitbefangene Beförderungsstelle Gegenstand eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens gewesen und dabei freigeblieben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, juris Rn. 21; Urt. v. 22.1.1998 2 C 8/97, juris Ls., Rn. 20; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.2.2019, 4 S 932/18, juris Rn. 18; VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, juris Rn. 19).

    Diese Konstellation gleicht dem Fall, dass eine Beförderungsstelle Gegenstand eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens im Wege einer Ausschreibung gewesen und dabei freigeblieben ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, juris Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2023 - 1 B 723/23

    Vorläufige Sicherung des behaupteten Bewerbungsverfahrensanspruchs im Wege der

    So aber OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4. August 2021 - 2 B 10820/21 -, juris, Rn. 3, und Bay. VGH, Beschluss vom 12. September 2017- 6 CE 17.1220 -, juris, Rn. 17 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 4 S 2099/17

    Beförderung bei Stellenblockade

    Der Senat lässt derzeit jedoch offen, ob Dank einer solchen Zusage dann kein Anordnungsgrund für einen die ersten neun Bewerber blockierenden Eilantrag vorliegt und diese sogleich befördert werden dürfen (vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss vom 12.09.2017 - 6 CE 17.1220 -, Juris Rn. 17 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2021 - 4 S 3347/20

    Erlass einer weiteren einstweiligen Anordnung trotz bereits titulierter

    Die Einlassungen der Antragsgegnerin, dass für die Antragstellerin eine mit "A 9" dotierte Stelle aufgrund der Größe der Behörde und der Fluktuation innerhalb der Behörde stets zur Verfügung stehe, deuten weniger auf die Freihaltung einer der im Streit stehenden Stellen hin, sondern vielmehr auf das Angebot einer unzulässigen sog. Reservestelle (vgl. Senatsbeschluss vom 14.12.2017 - 4 S 2099/17 -, Juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 09.05.2019 - 1 B 371/19 -, Juris Rn. 9 m.w.N.; zu einem Ausnahmefall Bay. VGH, Beschluss vom 12.09.2017 - 6 CE 17.1220 -, Juris Rn.18).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 4 S 828/18

    Anordnungsgrund im Verfahren des Konkurrenten-Eilrechtsschutzes -

    Denn das Beschwerdevorbringen der Antragsgegnerin setzt sich nicht unter Darlegung von Gründen damit auseinander, dass das Verwaltungsgericht in Abgrenzung zu dem von ihr im erstinstanzlichen Verfahren zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.09.2017 (- 6 CE 17.1220 -, Juris) und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats einen Anordnungsgrund bejaht.
  • VG Aachen, 28.03.2018 - 1 L 199/18

    Konkurrentenstreit; Dokumentationspflicht; Auswahlerwägungen; Eröffnung;

  • VG Bayreuth, 26.04.2023 - B 5 E 23.190

    Beförderungspraxis der Bundespolizei, Beförderung nach behördeninternen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18

    Konkurrenz bei Massenbeförderungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2023 - 6 B 182/23

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des sog.

  • VGH Bayern, 10.05.2021 - 6 CE 21.658

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Bundespolizei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - 6 B 166/18

    Anspruch auf eine neue dienstliche Beurteilung wegen rechtlicher Bedenken

  • VG Augsburg, 28.02.2018 - Au 2 E 17.1880

    Konkurrentenstreitverfahren - Vornahme eines strukturierten Auswahlgesprächs

  • VG Bayreuth, 03.07.2020 - B 5 E 20.474

    Beförderungsverfahren nach Rangliste zur Beförderung (hier: Rechtswidrigkeit der

  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2019 - 1 L 1221/19

    Anordnungsgrund bei Freihaltung weiterer Stellen, Vergleichsgruppenbildung

  • VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Beförderungsrechtsstreit;

  • VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Beförderung

  • VG Würzburg, 04.05.2022 - W 1 E 22.640

    Beförderung zum Stabsfeldwebel, Konkurrentenstreit, Unvereinbarkeit einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2021 - 2 B 10820/21

    Anordnung, Aufhebung, Aufhebung einer Beiladung, Beamtenrecht, Beamter,

  • VG Wiesbaden, 14.12.2018 - 3 L 786/18
  • VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4935/20

    (Kein) Anordnungsgrund bei Freibleiben einer der ausgeschriebenen Stellen

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